Umzug
Umzugs-ABC
Wichtige Punkte, die bei jedem Umzug zu beachten sind:- An Be- und Entladestelle Parkraum für Möbelwagen freihalten. Parkverbotstafeln erhalten Sie bei uns.
- Wie weit sind die Hauseingänge an der Be- und Entladestelle von der Straße entfernt?
- Lassen sich an der Be- und Entladestelle alle Möbel durch das Treppenhaus transportieren? Wenn nicht, bringen wir gerne unseren Schrägaufzug mit.
- Lampen, Gardinen, Antennen und sonstige Armaturen abnehmen.
- Gas- und Elektrogeräte wie Herd, Wasch- und Spülmaschinen am besten durch Ihren Kundendienst transportbereit machen.
- Bei automatischen Waschmaschinen Trommel innen befestigen lassen. Wichtig für die Transportversicherung!
- Uhrenpendel aushängen und Gongstäbe feststellen.
- An Plattenspieler Tonabnehmer und Plattenteller arretieren.
- Kühlschränke abtauen und Einsätze herausnehmen.
- Behältnisse mit Flüssigkeiten, z.B. Ölen, Fetten, etc. gegen Auslaufen sichern.
- Am Vorabend des Umzugstages kontrollieren, ob die größeren Möbelstücke, insbesondere die Zerlegbaren, geleert sind.
- Am alten und neuen Wohnort rechtzeitig Genehmigung für Aufzugsbenutzung und den Schlüssel für den Lastenaufzug besorgen.
- Vorhandene Schäden im Treppenhaus an der Be- und Entladestelle vor dem Umzug festhalten.
Bevor Sie Ihre alte Wohnung verlassen, kontrollieren Sie:
- ob alles verladen wurde,
- ob Wohnung, Boden, Keller und Garage leer sind,
- ob Gas, Wasser, Strom abgestellt sind.
- Zählerstände ablesen und notieren.
Denken Sie an Ab-, An- und Ummeldungen
- Einwohnermeldeamt am Abgangsort
- Einwohnermeldeamt am Zuzugsort
- Bank, Sparkasse
- Bausparkasse
- Versicherungen
- Haftpflicht, Hausrat
- Unfall, Leben, Krankheit
- Kfz.-Versicherung
- Kfz.-Zulassungsstelle
- Rundfunk
- Post
- Fernmeldeamt
- Zeitungen
- Schulen
- Wasser, Strom, Gas
- Unterrichten Sie alle, mit denen Verträge bestehen.
Bitte prüfen Sie genau die Angaben des Frachtbriefes, bevor Sie ihn unterschreiben. Und lassen Sie sich vom Packmeister eine Kopie geben. Der Frachtbrief dient zur Rechnungslegung.
Für manche unserer Kunden ist es eine Selbstverständlichkeit, in einer Art Gastfreundschaft unseren Mitarbeitern eine Erfrischung anzubieten. Das ist gut gemeint, aber bedenken Sie, Alkohol macht sorglos und ist am Steuer nicht erlaubt.
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